Unfair: Keine Arbeitslosengelder für gescheiterte Gründer
17.03.2017
In seinem neusten Blogbeitrag hat der bekannte Business Angel Roland Zeller ein Problem aufgebracht, über das in der Schweiz praktisch gar nicht gesprochen wird: Scheitert ein Startup, haben die Gründer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl sie immer Geld in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Ich halte diese Praxis für äusserst unfair.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Mit einem guten Anwalt kann man in der Schweiz so ziemlich jede Form von Wirtschaftskriminalität betreiben - mit einer Ausnahme: Wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht einbezahlt, haftet persönlich. Das kann richtig teuer werden. Nicht nur deshalb achten die meisten Gründer peinlich genau darauf, dass alle Beiträge einbezahlt werden. Da auch die Gründer offiziell beim Startup angestellt sind, bezahlt die Firma also auch für sie monatlich die Arbeitslosenkassenbeiträge ein.
Zeichnet sich ab, dass ein Startup scheitern wird, bezahlen sich die Gründer häufig über längere Zeit keine Gehälter aus, um die Liquidität zu schonen. Scheitert das Startup am Ende aber doch, muss Konkurs angemeldet werden. Kann die Firma aufgrund von Illiquidität die Gehälter nicht mehr ausbezahlen, springt für normale Mitarbeiter die Insolvenzkasse ein. Sie bezahlt 100% des Lohnes für bereits geleistete Arbeit (maximal CHF 12 350 pro Monat), d.h. sie deckt den Lohn, den das Startup nicht mehr bezahlen kann. Danach übernimmt die Arbeitslosenkasse. Sollte bei der Liquidierung noch Cash aus der Konkursmasse generiert werden können, werden in erster Linie die nicht ausbezahlten Gehälter der Mitarbeiter gedeckt (Klasse 1, der Betrag geht dann an die Insolvenzkasse, da sie ja die Löhne bereits vorgeschossen hat), in zweiter Linie werden nicht einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge gedeckt (Klasse 2).
Soweit, so gut - leider greifen diese Sicherheitsnetze nicht für die Gründer. Aus Sicht des Staates ist jeder gescheiterte Founder ein potentieller Wirtschaftskrimineller und steht im Verdacht, sein Startup absichtlich an die Wand gefahren zu haben. Die Begründung lautet: Es wäre ja möglich, dass die Gründer für sich einen extrem hohen Lohn angesetzt haben, um danach absichtlich Konkurs anzumelden, damit die Arbeitslosenkasse eine hohe Entschädigung bezahlen muss und die Gründer auf der faulen Haut liegen können. Ein Schlag ins Gesicht für jeden Gründer, der sich für sein Startup halb zu Tode schuftet und am Ende auch privat vor einem Scherbenhaufen steht. Zudem werden sämtliche Forderungen der Gründer (z.B. nicht ausbezahlte Gehälter) mit der gleichen Begründung in Klasse 3 verschoben, d.h. sie werden erst dann ausbezahlt, wenn vorher alle andere Gläubiger bedient wurden.
Pragmatische Lösung: Maximallohn für Arbeitslosenentschädung festlegen
Die Sichtweise des Gesetzgebers sagt viel über die Failure Culture in der Schweiz aus. Wer beim Amt für Wirtschaft und Arbeit in Zürich nachfragt, muss sich nicht wundern, wenn er eine schnöde Antwort erhält:
Sie müssen halt kein Startup gründen, wenn Sie wirtschaften können!
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Startup-Founder Risiken übernehmen müssen. Aber es ist schlicht und einfach unfair, dass die Gründer immer Arbeitslosenbeiträge einbezahlen, und im Falle eines Failures (immerhin scheitern - je nach Quelle - bis zu 90% der Startups) keinerlei Unterstützung erhalten. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie hart das ist: Man bezieht bereits monatelang keine Löhne, muss die aufwändige Konkursanmeldung vorbereiten und schliesslich auch persönlich mit dem Failure zurechtkommen. Häufig stehen die Gründer am Ende eines Startups ohne einen Franken auf dem Bankkonto da - gerade im teuren Zürich kann man so nicht lange überleben.
Die Lösung wäre eigentlich sehr einfach: Anstatt gescheiterten Entrepreneuren pauschal vorzuwerfen, dass sie das Failure absichtlich herbeigeführt haben, um hohe Arbeitslosenentschädigungen zu erschleichen, könnte man ja den der Entschädigung zugrunde gelegten Lohn deckeln. Wenn man als Gründer vor einem Scherbenhaufen steht und auch privat praktisch pleite ist, wäre bereits ein kleines Arbeitslosengeld eine gewaltige Erleichterung.
Mein Vorschlag ist also: Ein Maximallohn für Gründer wird festgelegt, der der Arbeitslosenentschädigung zugrunde gelegt wird. Dieser Maximallohn könnte beispielsweise bei CHF 5 000 pro Monat liegen - die Arbeitslosenkasse würde also monatlich CHF 3 500 ausbezahlen. Das ist nur fair, denn schliesslich hat der Gründer seine Beträge immer einbezahlt.
Ich wünsche mir, dass Ökosystem-Player wie Digital Switzerland oder auch das Institut für Jungunternehmer dieses Thema aufgreifen und sich auf politischer Ebene für eine pragmatische Lösung einsetzen. Es kann doch nicht sein, dass sich jeder Politiker und CEO gerne mit coolen Startups fotografieren lässt, aber sobald die Entrepreneure scheitern, lässt man sie fallen.