Wenn Coaches Software-Startups Bullshit-Ratschläge geben
10.06.2015
Eins vorab: Ich verdanke dem Venture-Businessplan-Wettbewerb viel und war 2012 unter den Gewinnern. Deshalb habe ich bei der letztjährigen Veranstaltung auch ein Referat zur Markteinführung von Internet-Startups gehalten.
Das Schweizer Fernsehen begleitet die diesjährige Ausgabe von Venture, was sehr begrüssenswert ist und der hiesigen Startup-Szene dringend nötige Publizität bringt. Die Aussagen von Jeanette Wibmer, Anwältin bei Badertscher Rechtsanwälte und Venture-Jurorin, im TV-Interview über Software-Startups haben mich gelinde gesagt entsetzt. Gemäss Frau Wibmer können IT-Startups wegen den fehlenden Eintrittsbarrieren für Wettbewerber nicht weit vorne unter den Gewinnern platziert werden. Frau Wibmer führt weiter aus, dass gerade die "schwachen Startups" kein Geld hätten, um mit denjenigen zu streiten, die einem "einfach die Idee klauen". Deshalb brauche es starke immaterialgüterrechtliche Schutzrechte, die im Softwarebereich nicht möglich sind.
Natürlich, Jeanette Wibmer hat recht - Code ist in Europa nicht patentierbar und in der Schweiz nur durch das Urheberrecht geschützt, er darf also nicht 1:1 von jemandem kopiert werden. Das Produkt nachbauen ist aber problemlos möglich. Damit sind Internet-Startups für auf Immaterialgüterrecht spezialisierte Anwälte natürlich nicht besonders interessant.
Dieses Argument hört man - gerade in der Schweiz - auch häufig von Business Angels: "Eure Software ist nicht schützbar, früher oder später kommt ein Konkurrent und dann habt Ihr keine Chance!" Klar, ich habe das in meinem BWL-Studium auch in den alten Lehrbüchern gelesen, und vor 25 Jahren war es wahrscheinlich auch wirklich so.
Moderne Konzepte lehren aber, dass Gründer auf keinen Fall im stillen Kämmerlein ein Produkt entwickeln und es juristisch schützen sollen, sondern im Gegenteil möglichst früh launchen, um zu testen, ob es überhaupt einen Markt dafür gibt (siehe The Lean Startup). Wie Luzius Meisser auf Facebook richtig schreibt, lähmen komplizierte juristische Panzer ein kleines, wendiges Startup und machen es erst recht angreifbar.
Jeder kann innert wenigen Minuten mit Open Source-Software innert Minuten kosten seinen eigenen Online-Shop starten, oder mit BuddyPress ein eigenes Social Network lancieren. Fürchten sich Amazon, Zalando und Facebook dafür? Nein, natürlich nicht: Weil es eben nicht auf den Schutz vor potentiellen Konkurrenten ankommt, sondern auf ganz andere Faktoren wie Time to Market, Know-How, die Execution, Netzwerkeffekte, schnelle Analyse des Kundenverhaltens und den richtigen Learnings daraus (und natürlich genügend Kapital).
Es ist traurig, dass in der Schweiz auch im Jahr 2015 noch solche Ratschläge verteilt werden. Würden sich alle Schweizer Internet-Unternehmer daran halten, während der Rest der Welt Startups nach modernen Massstäben baut, wäre der Zug tatsächlich schon lange abgefahren.
Wer übrigens einen Anwalt sucht, in dessen Adern Startup-Blut fliesst, dem empfehle ich wärmstens Dr. Karim Maizar von Kellerhals Anwälten.
Bild: Screenshot SRF.ch